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Privatgutachten
Im
Nachhinein wird die Leistung externer Gutachter dann hinzugezogen,
wenn ein Nachweis von Anspruchsgrundlage und Anspruchshöhe mit eigenen
Mitteln nicht gelingt, die intern aufbereiteten Unterlagen den Anforderungen
der Rechtsbeistände nicht genügen oder wenn Wert gelegt wird auf eine
unabhängige Beurteilung der Ursachen und Auswirkungen von Bauablaufstörungen. In diesem Fall werden im Rahmen
eines Gutachtens zu Bauablaufstörungen Terminpläne, Bauprotokolle, Bautagebücher,
Schriftstücke und sonstige Dokumente so ausgewertet und aufbereitet,
dass beginnend vom vereinbarten Bau-Soll eine schlüssige und
adäquat-kausale Darlegung
der Ursachen tatsächlicher Verzögerungen und Mehrkosten
möglich ist. Die tragenden Säulen der Dokumentation von Informationen
über Ursachen und Auswirkungen von Bauablaufstörungen sind das
Bautagebuch, der Terminplan, die schriftliche Korrespondenz, Protokolle
von Besprechungen, Gesprächen und Telefonaten.
Der Gutachter bereitet die
aktenkundlichen Sachverhalte auf und erstellt sachverständige Bewertungen zu den Ursachen
und Auswirkungen von Bauablaufstörungen oder verzögerten Vergabeverfahren.
Die Bauablaufanalyse basiert auf der gutachtlichen und unabhängigen
Wertung des Sachverhalts und führt von der Preis- und
Ablaufermittlungsgrundlage über detaillierte Einzelschritte zum
tatsächlichen Bauablauf. So kann mit Hilfe des sogenannten Bauablauf-Differenzverfahrens
jede einzelne Abweichung bauablaufbezogen und verursachungsgerecht zugeordnet
und der Nachweis der vom BGH geforderten haftungsbegründenden Kausalität
erbracht werden.
Die Einflussnahme des
(nachträglich beauftragten) Gutachters für Bauablaufstörungen auf den kostenverursachenden Sachverhalt
ist zwar nicht mehr möglich, wohl aber die Erhöhung der
Erfolgsaussichten der eingereichten Unterlagen, außergerichtlichen
Verhandlungen oder des Klageverfahrens. Primäres Ziel ist, auf
der Basis eines Privatgutachtens einvernehmliche Regelungen zu erreichen. Wir unterstützen Sie dabei durch unsere Teilnahme oder aktive Moderation.
In Zusammenarbeit mit Ihrem oder unserem Prozessanwalt begleiten wir Sie und
Ihre Ansprüche aber auch bei streitigen Auseinandersetzungen.
Unsere
qualitativ hochwertige, neueste Forschung und Rechtsprechung
berücksichtigende Vorgehensweise des
Bauablauf-Differenzverfahrens zur Begutachtung von Bauablaufstörungen fördert die Transparenz von Ansprüchen und
hilft Ihnen,
Ihre berechtigten Ansprüche in außergerichtlichen wie gerichtlichen
Verfahren durchzusetzen. Durch den direkten Bezug zum tatsächlichen Bauablauf
wird eine Entfremdung vom tatsächlichen
Baugeschehen vermieden. Wenn sich z. B. eine Behinderung in einem störungsmodifizierten
Bauablauf (theoretisch) im April auswirkt, die Behinderungsanzeige aber aus dem August
stammt, haben sowohl die prüfenden Stellen als auch die Rechtsanwälte und Richter
Verständnisprobleme.
Dieses 2003 in der Zeitschrift
„baurecht“ vorgestellte Bauablauf-Differenzverfahren
zur Durchführung der baubegleitenden und nachträglichen Bauablaufanalyse zum Nachweis
der haftungsbegründenden Kausalität von
Bauablaufstörungen (Heilfort, BauR 2003, 457 – 461) seitdem in juristischen
Fachpublikationen (vgl. z. B. Thode, ZfBR 2004, 214 oder
Eschenbruch/von Rintelen, NZBau 2010, 401, 407) und der Kommentarliteratur
(vgl. z. B. Ingenstau/Korbion, 15. Aufl. 2004, S. 1709 oder
Heiermann/Riedl/Rusam, 11. Aufl., 2008, S. 944) explizit für den Nachweis
von Bauablaufstörungen empfohlen. Weitere Hinweise für die praktische
Anwendung des Verfahrens wurden 2010 ebenfalls in der Zeitschrift „baurecht“
veröffentlicht (Heilfort, BauR 2010, 25 - 31).
Mit
dem Bauablauf-Differenzverfahren wird immer der vom BGH geforderte
Bezug zum tatsächlichen Bauablauf unter Einschluss aller Bauablaufstörungen
gewahrt. Ein zur Untermauerung des Anspruchs aus § 6 Nr. 6 VOB/B vorgelegtes
Privatgutachten ist qualifizierter Parteivortrag und deshalb vom Tatrichter vollständig zu berücksichtigen und zu würdigen.
(BGH, Urteil vom 24.02.2005, VII ZR 225/03)
Schiedsgutachten
Schiedsgutachten zu Behinderungen, Beschleunigungen, Unterbrechungen und sonstigen Bauablaufstörungen
werden im Auftrag mehrerer Vertragsparteien erstellt. Je nach Einzelfall
wird der tatsächliche Sachverhalt aus neutraler, fachkundiger Sicht unter Würdigung der Sachvorträge beider
Parteien aufgenommen und bewertet. Ein besonderer Vorteil gegenüber einem Gerichtsverfahren
und der im Rahmen des Zivilprozessrechts stattfindenden Beweisaufnahme
ist die Zeit- und Kostenersparnis.
Wir
bevorzugen ein mehrstufiges Verfahren der Sachverhaltsfeststellung.
Dabei werden in einer ersten Stufe zunächst - wie auch vor Gericht
- die Stellungnahmen und Unterlagen der Parteien ausgewertet. Im Anschluss
an diese erste Stufe der Prüfung findet jedoch eine gemeinsame
Zwischenauswertung statt mit dem Ziel, die Grundlagen für die
weitere Bearbeitung zu definieren. In der zweiten Stufe wird das Gutachten
- gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer Unterlagen von beiden Parteien
- erarbeitet. Auch die zweite Stufe wird gemeinsam ausgewertet, so dass
die Parteien bereits im laufenden Verfahren ihre Beurteilungen und Argumente
einbringen können. In der dritten Stufe wird das Schiedsgutachten
dann fertig gestellt und den Parteien übergeben. Dieses gemeinsam
gestaltete Ergebnis lassen die Parteien aufgrund der Schiedsgutachtervereinbarung
gegen sich gelten.
Der
Schiedsgutachter kann jedoch keine Rechtsberatung durchführen
oder Rechtsfolgen feststellen. Aufgabe eines Schiedsgutachters für Bauablaufstörungen
ist vielmehr,
den baubetrieblichen Sachverhalt in Bezug auf das Vertrags- und Bau-Soll
sowie auf das Bau-Ist festzustellen, gegebenenfalls auszulegen und für
die Vertragspartner bindend zu beurteilen.
Mitteldeutsches
Schiedsgericht in Bausachen
Dr. Heilfort ist als Sachverständiger für gestörte Bauabläufe auch für
das Mitteldeutsche Schiedsgericht
in Bausachen (MDSG) tätig, das als ständiges Schiedsgericht eine
hohe Fachkompetenz der Schiedsrichter mit der Vertraulichkeit eines nicht-öffentlichen
Verfahrens und einer kurzen Verfahrensdauer verbindet.
Als Richter stehen am MDSG angesehene
Baujuristen zur Verfügung:
Prof. Dr. Reinhold Thode, Rechtsanwalt und Richter am Bundesgerichtshof a.
D.;
Arndt Maas, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht;
Dr. Thomas Stickler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht;
Claus Suffel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht;
Hubertus Nelleßen, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Bauindustrieverbandes
Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V.;
Bettina Haase, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin des Bauindustrieverbandes
Hessen - Thüringen e.V.
Weitere
Informationen zum Schiedsgericht erhalten Sie hier (externer Link).
Gutachtenerstellung
Vorab: Die Kosten für den externen Gutachter, die Ihnen in direkter Folge nicht zu vertretender Bauablaufstörungen
entstehen, gehören grundsätzlich zum Schaden, können also unter
bestimmten Umständen erstattungsfähig sein, vor allem dann, wenn die
Einschaltung des Gutachters in einem engen zeitlichen und sachlichen
Zusammenhang zu einem konkreten oder sich abzeichnenden Rechtsstreit steht. Wir unterbreiten Ihnen ein konkretes Angebot, sobald wir uns im Rahmen
einer ersten Kontaktaufnahme einen Eindruck vom projektspezifischen Sachverhalt,
den vorhandenen Unterlagen und der notwendigen Vorgehensweise verschafft
haben.
Auf
Basis der vorgefundenen Situation und der gewünschten Leistungen können wir
aufgrund der umfangreichen Erfahrungen mit
zahlreichen Einzelprojekten
und des hohen Spezialisierungsgrades
(Gutachten, Termincontrolling und Stördokumentation bei Bauablaufstörungen) ein in der Regel pauschales
Angebot erarbeiten. Im Angebot legen wir Ihnen unsere Vorgehensweise dar und ermitteln
für die einzelnen Teilleistungen anhand bisheriger Erfahrungswerte den
voraussichtlichen Aufwand für ein Gutachten zu Bauablaufstörungen.
Wissenschaftliche
Arbeitsgrundlage
Grundlage der einzelnen
angebotenen Leistungen ist eine wissenschaftliche Herangehensweise.
Die Erfahrungen aus der unternehmerischen, beratenden und gutachtlichen
Praxis sowie aus der baubetrieblichen Forschungs- und Lehrtätigkeit
wurden bereits in zahlreichen Veröffentlichungen publiziert, die sich
vorrangig an Bauherren und Bauunternehmer, aber auch an Juristen, Kaufleute
und Architekten richten. Lesen Sie zum Beispiel die folgenden Beiträge:
31. Thomas Heilfort:
Durchführung eines differenzierten Gemeinkostenausgleichs für Allgemeine
Geschäftskosten im gestörten Bauablauf
In:
BauR, Heft 10/2010, S. 1673 - 1680
30. Thomas Heilfort:
Nachweis
der haftungsbegründenden und haftungsausfüllenden terminlichen Kausalität
von Bauablaufstörungen mit dem Bauablauf-Differenzverfahren – ein Bericht
aus der Praxis
In: BauR, Heft
01/2010, S. 25 - 31
29. Thomas Heilfort:
Stoffpreisbedingt modifizierte Vergütung aufgrund verzögerter Vergabe,
Anmerkung zu OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2006, Az. 24 U 58/05
In: VergabeRecht,
Heft 4/2007, S. 557 - 563
27. Heilfort, Thomas:
Abrechnung von
Stahlmehrkosten
In: Baugewerbe, Heft 13-14/2004, S. 44 - 45
26. Thomas Heilfort; Carsten Zipfel:
Abrechnung
der Folgen von Bauablaufstörungen im VOB-Vertrag
In: Baumarkt + Bauwirtschaft, Heft 09/2004, S. 22 - 26
25. Thomas Heilfort; Carsten Zipfel :
Ermittlung
terminlicher und monetärer Ansprüche des beauftragten Bauunternehmers bei
vom Auftraggeber zu vertretender Verzögerung der Zuschlagserteilung
In:
VergabeRecht, Heft 1/2005, S. 38 - 43
21. Heilfort, Thomas:
Besonderheiten der Entstehung,
Auswirkung und Darstellung von Bauablaufstörungen in leistungsflexiblen
Gewerken – dargestellt am Beispiel Trockenbau, zugleich Anm. zu BGH, Urteil
vom 19.12.2002
In:
baurecht, Heft 11/2003, S. 1646 - 1649
16. Heilfort, Thomas:
Bauablaufstörungen:
Fristverlängerungsanspruch ermitteln und begründen
In:
Baumarkt + Bauwirtschaft, Heft 11/2002, S. 25 - 28
13. Heilfort, Thomas:
Gestörte Bauabläufe
vernichten Produktivität
In:
Trockenbau + Akustik, Heft 09/2002, S. 76 - 78
10. Heilfort, Thomas:
Praktische Umsetzung
bauablaufbezogener Darstellungen von Behinderungen als Grundlage der Schadensermittlung
nach § 6 Nr. 6 VOB/B, zugleich Anm. zu BGH, Urteil vom 21.3.2002,
VII ZR 224/00, BauR 2002, 1249
In:
baurecht, Heft 04/2003, S. 457 - 461
Referenzen
Machen Sie sich ein Bild
von betreuten Beispielprojekten, bei denen wir für die Auftraggeber-
beziehungsweise Auftragnehmerseite mit den Schwerpunkten Beratung, Termincontrolling,
Stördokumentation und Nachtrags- bzw. Gutachtenerstellung
tätig waren.
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